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Europäische Abfallpolitik

Die seit Dezember 2008 geltende Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG schreibt eine fünfstufige Hierarchie der Abfallbehandlung fest. Darin gelten folgende Prioritäten (die Wichtigsten zuerst):

  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • Sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung
  • Beseitigung

In diesem Sinne entspricht die Tätigkeit der Öpula der höchstmöglichen Priorität. Weil Vermeidung nur durch den Konsumenten selbst stattfinden kann. Bis 2020 sollen nur noch nicht recyclebare und rückgewinnbare Abfälle deponiert werden dürfen.
D.h. spätestens dann muß jeder Mitgliedstaat über ein Sammel- und Trennsystem verfügen, wie es die Öpula bereits seit Jahrzehnten anbietet.