AGB

  1. Allgemeine Bestimmungen:
    Für alle Verkaufsverträge gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende Sondervereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich erfolgen. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden.

  2. Lieferung:
    Erfüllungsort für die Lieferung ist bei Auslieferung von einem im Kaufvertrag genannten Lager dieses, ansonst der Ort des Lieferwerkes. Bei Versendung der Ware an den Käufer gehen Gefahren und Lasten mit ihrer Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur auf den Käufer über. Mangels Versandvorschrift des Käufers ist die Auswahl von Transportweg und Transportmittel uns überlassen. Wir sind nicht verpflichtet für den billigsten Transport Sorge zu tragen. Lieferungen werden mangels anderer Vereinbarung nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Liefertermine sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein allenfalls fest vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn wir die Ware am letzten Tag der Lieferfrist versenden. Bei Verzug gewähren Sie uns eine angemessene, 14tägige Nachfrist, die mit einlangen einer E-Mail, mit dem sie uns bekanntgegeben wird, zu laufen beginnt. Wird durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen, z.B. Maschinenbruch, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Krieg, Mangel an Arbeitskräften oder an Roh-,Hilfs- oder Betriebsstoffen, Behördlichen Maßnahmen, wie Eingriffe in den Zahlungs- und Handelsverkehr usw., eine Lieferung länger als 14 Tage verzögert oder die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder wesentlich erschwert, sind wir berechtigt, per E-Mail vom Vertrag bzw. seinem nicht erfüllten Teil ohne Einsatzpflicht

  3. Preis:
    Die angeführten Preise sind unverbindlich. Die Rechnungen werden nach den am Tage der Auslieferung aus dem Lager/Lieferwerk gültigen Preisen ausgestellt. Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation, wie Personal-, Material-, Energie-, Fracht- oder Kreditkosten, Steuern, Gebühren oder sonstige Öffentliche Abgaben usw. ändern, sind wir grundsätzlich berechtigt, auch verbindlich vereinbarte Preise nach Maßgabe der zusätzlichen Belastung zu erhöhen. Jede Verknappung oder Rationierung von Energie und Rohstoffen, welche die Produktion und/oder den Transport beeinträchtigen, sind als FORCE MAJEURE anzusehen.

  4. Zahlung:
    Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist Wien. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eintrifft. Nicht berechtigte Skontoabzüge werden ausnahmslos rückgefördert. Alle Zahlungen werden mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen zuerst zur Begleichung von Zinsen und Nebenspesen und weiters bei zwei oder mehreren Schuldposten zur Abstattung der ältesten verwendet. 

  5. Verzug des Käufers, Rücktritt vom Vertrag:
    Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in der Höhe von 7% p.a., über der jeweiligen österreichischen Bankrate, mindestens aber 10,5% p.a. und alle Kosten der Eintreibung zu bezahlen. Die Stornierung eines Auftrages durch den Käufer ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Bei Stornierung durch den Käufer sind wir vorbehaltlich aller anderen Ansprüche berechtigt, neben vollem Schadenersatz eine Stornogebühr von 10% des Wertes der vom Storno erfassten Ware zu verlangen.

  6. Mängel:
    Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir nur dem Erstkäufer. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung (Schwund), auf Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Lagerung usw.). Handelsübliche oder innerhalb der üblichen technischen Toleranz liegende Abweichungen, insbesondere der Qualität, Farbe, Größe, oder des Gewichtes, sowie Mängel, die im Wesen des verwendeten Materials begründet sind, berechtigen zu keinen Gewährleistungsansprüchen. Bei sonstigem Ausschluss sind offene Mängel sofort, geheime Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber binnen acht Tagen nach Warenerhalt, jedenfalls aber vor Bearbeitung/Verarbeitung mittels E-Mail anzuzeigen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgeschickt werden. Für fremde Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftansprüche, welche uns gegen die Lieferanten zustehen.

  7. Eigentumsvorbehalt:
    Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, bleibt die gelieferte Ware, welche vom Käufer sorgfältig aufzubewahren ist, unser Eigentum. Die Verwendung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Käufers wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht gehindert. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind zulässig. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief zu verständigen.

  8. Gerichtsstand:
    Auf das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Gänserndorf.